Ostpool - Ihr Schlüssel zu 7,5 Millionen Haushalten in Nord- und Mitteldeutschland

Der Ostpool

Die Verlage des Ostpools bieten der werbungtreibenden Wirtschaft mit einer Gesamtauflage von fast 8 Mio. Exemplaren den Zugang zu den Haushalten in Ostdeutschland an.

Der Ostpool

Der Ostpool besteht seit 1994.
Die Kooperation zwischen den angeschlossenen Anzeigenblattverlagen der neuen Bundesländer und Berlin wurde eingegangen, um den neuen Markt Ostdeutschland komplett anzubieten, aber auch um der Werbewirtschaft die nach der Wende gegründeten Anzeigenblätter bekannter zu machen.

Der Ostpool

Die federführende Anlaufstelle ist Leipzig, denn Initiatorin dieser Kooperation war die Leipziger Rundschau. Helga Pappelbaum, initiierte nicht nur den Ostpool sondern zeichnete in den folgenden Jahren auch für das Marketing und die aktive Vermarktung verantwortlich.

Der Ostpool

Mit den zentralen Ansprechpartnern der einzelnen beteiligten Bundesländer ist gewährleistet, dass die Abwicklung für den Kunden so einfach wie möglich gehalten wird.

Ostpool Leistungsumfang

Mittwochs und am Wochenende (samstags und sonntags) kommen Sie mit Ihrer Anzeigenwerbung und ihren Beilagen (Prospekten) direkt zu den Konsumenten.

Prospekte können Sie direkt an die Haushalte zustellen.

Ostpool Leistungsumfang

Hohe Zustellqualität zeichnet den Ostpool dabei ebenso aus, wie lokale und regionale Kompetenz: Egal, ob Sie annähernd alle Haushalte in den Bundesländern erreichen wollen, oder nur ein Bundesland, eine Stadt oder einen Stadtteil.

Ostpool Leistungsumfang

Mit den Anzeigenblättern erreichen Sie fast die gesamte Bevölkerung. In den Gebieten werden sie als Presseprodukte allen erreichbaren Haushalten zugestellt, also auch den Werbeverweigerern.

Kontrollen der Verlage überwachen die genaue Zustellung.

Ostpool Leistungsumfang

Rund 92,2 % aller deutschsprachigen Personen ab 14 Jahren zählen zum weitesten Leserkreis.

Die Anzeigenblätter werden von jedem Zweiten in der jungen Zielgruppe genutzt. 50,7 % der 14-29-jährigen nutzen regelmäßig die Anzeigenblätter.

Ostpool Leistungsumfang

Die Leserquote in den neuen Bundesländern liegt bei 73,1 Prozent (LpA). Mit anderen Worten: Mit einer durchschnittlichen Ausgabe erreichen die Ostpool-Anzeigenblätter fast dreiviertel der Gesamtbevölkerung der neuen Bundesländer.

Ostpool Leistungsumfang

Die Leser von Anzeigenblättern sind wissbegierig: Drei Viertel der Leser schlagen mindestens die Hälfte aller Seiten in ihrem Anzeigenblatt auf. Nahezu die Hälfte der Leser schlägt sogar drei Viertel der Anzeigenblattseiten auf.

Ostpool Leistungsumfang

Anzeigenblätter haben ein positives Image als Informationsmedium vor dem Einkauf. Einkaufsprofis nutzen daher die Anzeigenblätter für Ihren Einkauf. So geben 73 % aller Leser von Anzeigenblättern an, dass sie beim Einkaufen darauf achten, was es im Sonderangebot gibt. (Vergleichswert Gesamtbevölkerung 66 %)

Ostpool Leistungsumfang

Der redaktionelle Teil umfasst in der Regel zwischen 30 und 40 Prozent des Gesamt-Seitenumfangs. Berichte über interessante lokale Ereignisse aus Gesellschaft, Kultur, Sport, Szene und Wirtschaft informieren die Leser umfassend.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen

  1. "Anzeigenauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Interessenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.
  2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeigen abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
  3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannten Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
  4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die die Verlage nicht zu vertreten haben, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass den Verlagen zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich der Verlage beruht.
  5. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von den Verlagen mit dem Wort "Anzeige" deutlich kenntlich gemacht.
  6. Die Verlage behalten sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Aufträge im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigen Grundsätzen der Verlage abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetz, wider behördlichen Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für die Verlage unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für die Verlage erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Lesen den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden abgelehnt.
  7. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilage ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordern die Verlage unverzüglich Ersatz.
  8. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigen oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lassen die Verlage eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung, sind Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug und sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Verlage. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haften die Verlage darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungshilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber die Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von zwei Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
  9. Probeabzüge werden nur nach ausdrücklichem Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Die Verlage berücksichtigen alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung
    des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
  10. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechung zugrunde gelegt.
  11. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung anlaufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Voraussetzung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
  12. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Erziehungskosten berechnet. Die Verlage können bei Zahlungsverzug die weiteren Ausführungen des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorrauszahlungen verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers sind die Verlage berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich auf einen ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Posten Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
  13. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderungen an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet einen Monat nach Ablauf des Auftrages.
  14. Erfüllungsort ist der Sitz des rechnungslegenden Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des rechnungslegenden Verlages. Soweit Ansprüche des rechnungslegenden Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des rechnungslegenden Verlages.

Zusätzliche Bedingungen des Ostpool

  1. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit dem Werbungstreibenden an diese Preisliste zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Voraussetzung für die Provisionszahlung ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbungsmittler erteilt wird und Text- bzw. Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden und die Abrechnung zum Grundpreis erfolgt.
  2. Bei fernmündlich aufgegebenen Bestellungen und Änderungen übernehmen die Verlage keine Haftung für die Richtigkeit die Wiedergabe. Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abbestellung einer bereits gesetzten Anzeige werden Satzkosten berechnet.
  3. Die Verlage wenden bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftliche Sorgfalt an, haften jedoch nicht, wenn sie vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht werden. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für das Inserat zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, die Verlage von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesem aus der Ausführung des Auftraggebers, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen die Verlage erwachsen. Die Verlage sind nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen die Verlage zu. Die Kosten etwaiger Gegendarstellungen trägt der Auftraggeber.
  4. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen, wenn der Werbungtreibende nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeigen auf den Fehler hinweist.
  5. Bei Änderung der Anzeigenpreise treten mangels anderer Vereinbarungen die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.
  6. Bei Nichterscheinen in Falle von höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung und auf Leistung von Schadensersatz. Insbesondere wird auch ein Schadensersatz für Nichtveröffentlichung oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen und nicht ausgeführte Beilagenaufträge geleistet.
  7. In Ergänzung der Ziffer 12 der Allgemeinen Geschäftbedingungen werden bei Zahlungsverzug oder bei Stundung Verzugszinsen erhoben, die 5 v.H. über dem jeweiligen gültigen Diskontsatz liegen.
  8. Die Rechnungsdaten werden elektronisch gespeichert. Für die Berechnung des Anzeigenzeitraumes ist die Differenz zwischen dem tiefsten und höchsten Punkt der Anzeige mal der insgesamt beanspruchten Spaltenzahl maßgeblich.
  9. Der Verlag garantiert auf das Gesamtgebiet einer Ausgabe bezogen, dass alle der durch Boten zumutbar erreichbaren Haushalte beliefert werden. Preisnachlässe oder Zahlungsverweigerungen wegen geringfügiger Verteilungsmängel sind ausgeschlossen.
Seitenanfang
Startseite | der Ostpool | Kontakt | Impressum | AGB

Copyright © 2007-2010 ostpool | powered by WiSL s-cms